

Putbus, 03.02.2026
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Gültig ab 07.02.2026
46,00 € für Antragsteller ab 24 Jahre (§1 Absatz 1 Nummer 2 PAuswGebV)
27,60 € für Antragssteller unter 24 Jahre (§1 Absatz 1 Nummer 1 PAuswGebV)
Die seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasste Gebühr für einen von der Bundespolizei ersatzweise ausgestellten Reiseausweis wird kostendeckend auf 32,00 € angehoben.
Zudem werden die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses im Ausland – bei einer deutschen Botschaft, konsularischen Vertretung oder einem Honorarkonsul – angehoben.
Anpassung der Ausstellungsgebühr für Personalausweise gem. Verordnung (VerwaltEntlastVO)
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